Brauche mal die Meinung unserer Experten hier für folgendes Szenario.

Angenommen Person A kauft einen Neuwagen bei Vertragshändler B für 20.000 €. Finanziert wird das Fahrzeug bei der Bank des Herstellers also C. Die Finanzierung wird auf 60 Monate ausgelegt und zwar 59 Monate zu je 200€ und einer Schlussrate von 8200€. A sowie zwei weitere Personen aus der Familie sind bei dem Verkaufsgespräch anwesend und bekommen mit wie Person A den Verkäufer explizit auf die Restschuldversicherung anspricht und dieser die Gebühren für diese Versicherung berechnet. A will diese Versicherung und man einigt sich dahingehend, dass A am nächsten Tag wieder vorbei kommt, ihren vergessenen Personalausweis vorlegt und den Kaufvertrag unterzeichnet.

Am nächsten Tag läuft alles wie besprochen und A unterzeichnet den Vertrag. Soweit so gut.

Nach 3 Jahren verstirbt A plötzlich und die Hinterbliebenen wissen nun nicht was mit dem Auto geschieht. Bei der Durchsicht der Unterlagen ist jetzt aufgefallen, dass diese Restschuldversicherung nun doch nicht im Vertrag enthalten ist. A hat in allen anderen Finanzierungen diese Versicherung abgeschlossen. Nur beim Auto nicht was die größte Summe darstellt. Jetzt kommt der eigentliche Punkt.

Wenn die Erben nun der Bank C nun mitteilt, dass A verstorben ist, dass die Erben aber finanziell nicht in der Lage sind die Raten bis zum Ablauf weiter zu zahlen. C fackelt nicht lange und zieht das Fahrzeug ein. Ist ja auch ihr Eigentum. C lässt das Fahrzeug vom nächsten Vertraghändler auf dessen Gelände schleppen und dieser bietet das Fahrzeug zum Kauf an. B verkauft das Fahrzeug zu einem Preis der weit unter dem DAT-Schwacke Wert liegt. Nun will C von den Erben die Differenz bis zum noch ausstehenden Kreditvertrages haben.

Ist dies zulässig?