... wenn im Tierschutzgesetz steht:

"Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres."

Besonders bei Zugvögeln wie Störchen (die über den halben Planeten fliegen und ihre innere Uhr dazu haben) sollte das doch verboten sein.