Antwort
Der Hauptunterschied: die Erwerbsfähigkeit. Die Sozialhilfe ist im SGB XII geregelt. Hartz 4 im SGB II. ... Im Gegensatz dazu betreffen die Regelungen zur Sozialhilfe aus dem SGB XII solche Personen, die genau das nicht mehr können oder aus anderen Gründen nicht (mehr) arbeiten müssen.