Antwort
Da er 15 ist, ist er strafmündig. Was er sagt, ist Volksverhetzung nach Paragraf 130 StGB.
Zur Polizei gehen und anzeigen.
Da er 15 ist, ist er strafmündig. Was er sagt, ist Volksverhetzung nach Paragraf 130 StGB.
Zur Polizei gehen und anzeigen.