Antwort
Mindestens 15 Jahre altes Auto noch nicht abbezahlt? Wow
Du brauchst Fahrzeugschein oder Abmeldebescheinigung und Fahrzeugbrief im original.
Anders bei neueren Fahrzeugen, da genügt die Zulassungsbescheinigung Teil I im original (das was in Form und Größe dem ehemaligen Fahrzeugschein entspricht) mit gültiger HU oder TÜV Bericht. Zulassungsbescheinigung Teil II (das was in Form und Größe dem ehemaligen Fahrzeugbrief entspricht) wird problemlos neu ausgestellt falls keine vorliegt.