War. Denn im Grunde genommen gibt es das ja heute nicht mehr, jedenfalls nicht hier zu Lande.
Ein Gutsverwalter ist jemand, der sich um die Bewirtschaftung eines Landguts kümmert, das ihm selbst nicht gehört. Zu diesem Zweck wird er vom Gutsbesitzer angestellt. Das gab es früher in Ostelbien oft.
Nimm an, du seist um 1900 Herum Grußgrundbesitzer gewesen und dir hättn meinetwegen 6 Landgüter gehört. Eins in Ostpreußen, zwei in Brandenburg, eins in Posen, eins in Schlesien und eins in Hinterpommern.
Um die kannst du dich natürlich nicht alle allein kümmern. Trotzdem willst du sie natürlich nicht abgeben, weil sich die Ernte gut verkaufen lässt, also baruchst du jemanden, der sie für dich bewirtschaftet, die dazugehörenden Landarbeiter und Knechte und was dazu gehört beaufsichtigt etc.
Den stellst du dann eben gegen Bezahlung oder einen Teil des Ernteertrags als Entlohnung bei dir an, stellst ihm Vollmachten auch, was er auf dem Gut in deinem Namen zu tun und zu lassen hat, und schickst ihn da hin um das jeweilige Gut zu übernehmen, während du selber als Besitzer ganz wo anders sitzt, mit der Bewirtschaftung nichts zu tun hast und jedes Jahr den Großteil der Rendite, die das Ding abwirft, abzüglich der Bezahlung für den Verwalter einstreichst.
Das ist die Aufgabe und der Zweck von nem Gutsverwalter.