Antwort
Sowohl Oralverkehr als auch Analverkehr sind im Islam zulässig. Ayatollah al-Hakim sagt:
Frage: Ist Oralverkehr zwischen der Ehefrau und dem Ehemann zulässig?
Antwort: Ja, es ist erlaubt, aber es ist verboten, wenn einer der beiden nicht einwilligt.
Laut Ayatollah al-Sistani ist zudem darauf zu achten, dass kein Sperma geschluckt wird:
Der orale Geschlechtsverkehr ist mit dem Einverständnis von Mann und Frau zulässig, vorausgesetzt, dass keine Flüssigkeit in den Mund gelangt.
Der Analverkehr ist laut Überlieferungen auch erlaubt:
Imām Ṣādiq (a.s.) wurde gefragt: „Praktiziert man mit der Frau Analsex?” Er (a.s.) antwortete: „Wenn sie einwilligt, dann ist das nicht schlimm.” [Al-Ḥadā’iq-un-Nāḍirah, Band 23 Seite 80]
Ayatollah al-Hakim ergänzt:
Die Frau ist verpflichtet, ihrem Mann alle sexuellen Handlungen mit ihr zu erlauben, wenn er sie darum bittet, außer Analverkehr, den sie ablehnen darf.Es ist auch verpflichtend für sie, sich darauf vorzubereiten, indem sie Verschönerungsmittel und Parfüm aufträgt, die ihr der Ehemann zur Verfügung stellt.Sie ist nicht verpflichtet, sich die ganze Zeit auf ihn vorzubereiten, sondern nur, wenn er sie darum bittet.