zur rechtlichen Situation des Holocaust siehe hier (wobei hier die Entwicklung NACH 1945 bzw. das heutige Völkerrecht aufgeführt ist. Siehe dazu weiter unten in der Antwort)

Holocaust und andere Völkermorde | IHRA (holocaustremembrance.com)

Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind breit angelegte oder systematische Übergriffe auf die Zivilbevölkerung; dabei spielt es keine Rolle, ob die Opfer eigene oder fremde Staatsangehörige sind und ob die Übergriffe in Kriegs- oder in Friedenszeiten stattfinden. Zu diesen Übergriffen zählen beispielsweise Mord, Vernichtung, Vertreibung, Sklaverei, Vergewaltigung, Folter und andere unmenschliche Handlungen. Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind im Wesentlichen durch die Verletzung allgemeiner Menschenrechte und menschlicher Werte charakterisiert. Im Völkerrecht stellen sie außerdem den Oberbegriff dar, unter den sowohl „Kriegsverbrechen“ als auch „Völkermord“ fallen. 

Kriegsverbrechen sind kriminelle Handlungen, die während eines bewaffneten Konflikts begangen werden. Mit diesem Begriff werden schwere Verstöße gegen die für die Kriegführung geltenden Regeln bezeichnet. Diese Regeln sind in einer Reihe völkerrechtlicher Abkommen, vor allem in den Genfer Konventionen, festgelegt und sollen Zivilisten, Frauen, Kinder, Kriegsgefangene sowie kranke oder verwundete Angehörige des Militärs in bewaffneten Konflikten schützen. Unter die Kategorie „Kriegsverbrechen” fallen sowohl Handlungen wie Folter, Zerstörung von Eigentum und Mord an Zivilisten oder Geiseln als auch die mutwillige Zerstörung von Städten und Dörfern oder andere Akte der Zerstörung, die nicht durch militärische Notwendigkeit zu rechtfertigen sind. Kriegsverbrechen werden als Teil einer größeren politischen oder militärischen Aktion verübt. 

Als Völkermord wird die koordinierte und geplante Zerstörung einer Gruppe von Menschen bezeichnet, wobei diese „Gruppe“ von den Tätern definiert wird. Zwar geht Völkermord nahezu immer mit Massenmord einher, doch geht es nicht notwendigerweise darum, jedes einzelne Mitglied dieser Gruppe zu töten; vielmehr handelt es sich bei diesem Verbrechen um den Versuch, die Gruppe zu zerstören. Völkermord wird bisweilen als „crime of crimes“, das schlimmste aller Verbrechen, bezeichnet. Andere nennen ihn das ultimative Verbrechen gegen die Menschlichkeit, da Völkermord die Vernichtung eines Teils der Menschheit zum Ziel hat. 

Völkermord wird in der UN-Konvention von 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes definiert. Dieser Definition zufolge ist eine Handlung Völkermord, wenn sie „in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“. Dies ist die rechtlich gültige Definition von Völkermord, doch gab es den Begriff „Völkermord“ bereits vor 1948. Nur wenige Wissenschaftler sind mit dieser Definition zufrieden, was zum Teil an den praktischen Schwierigkeiten liegt, die „Absicht“ nachzuweisen. Seit Jahrzehnten werden in der Wissenschaft alternative Definitionen von Völkermord eingebracht und diskutiert. Oft geht es dabei darum, den in der Definition der UN aufgezählten Gruppen weitere hinzuzufügen. (Einige Beispiele für alternative Definitionen finden Sie in diesem Beitrag im Kapitel „Definitionen von Völkermord“.)  

In welcher Beziehung stehen die genannten Begriffe zueinander? 

Verbrechen gegen die Menschlichkeit können im Völkerrecht als Oberbegriff für internationale Verbrechen gesehen werden. In diese Kategorie fallen: 

  • Völkermord  
  • Kriegsverbrechen  
  • Verbrechen gegen den Frieden 

Völkermord unterscheidet sich von anderen Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Absicht, eine bestimmte Gruppe von Menschen ganz oder teilweise zu zerstören. Diese bestimmte Absicht muss anderen Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht zugrunde liegen. 

Darüber hinaus können manche Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie Zwangsarbeit, Massenmord an Zivilisten, der Entzug von Eigentum und Deportation einem Völkermord vorausgehen oder Teil davon sein. Diese Verbrechen gegen die Menschlichkeit führen jedoch nicht zwangsläufig zu Völkermord, noch sind sie alle in jedem Fall Bestandteil eines Völkermords. 

Holocaust ist der Name, mit dem ein bestimmter Fall von Völkermord bezeichnet wird: der Versuch der Nationalsozialisten und ihrer Kollaborateure, das jüdische Volk zu vernichten. Weitere Völkermorde, die von den Nationalsozialisten während des Zweiten Weltkriegs verübt wurden, sind jene an Polen und Roma. Bei all diesen Verbrechen handelte es sich um den Versuch, eine Gruppe von Menschen zu vernichten, und alle gingen mit Massenmord einher. Was den Mord am jüdischen Volk jedoch beispiellos machte, war die ihm zugrunde liegende Idee der Absolutheit – das Vorhaben der Nationalsozialisten, jeden einzelnen Juden, ob Mann, Frau oder Kind, zu ermorden. Dieser Plan der totalen Vernichtung war ein Wesensmerkmal des Holocaust, ist aber nicht notwendigerweise Bestandteil dessen, was unter Völkermord zu verstehen ist. Völkermord wird als die Absicht definiert, eine Gruppe zu zerstören; dabei muss nicht jedes Mitglied dieser Gruppe getötet werden. Wenngleich also der Holocaust ein Extrembeispiel für Völkermord ist, so sollte er nicht als Grundlage für die Definition von Völkermord verwendet werden. Andere Verbrechen können im Rahmen des Völkerrechts auch ohne dieses extreme Ausmaß als Völkermord definiert und entsprechend bestraft werden. 

 zu den Flächenbombardements siehe hier

Flächenbombardement – Wikipedia

 In seinem Buch Luftherrschaft stellte der italienische General Giulio Douhet bereits 1921 das Bombardieren von Zivilbevölkerung und Industrieanlagen als Mittel der künftigen Kriegführung als unvermeidlich dar.[1] Das Buch erregte in den militärischen Kreisen aller größeren Nationen Aufsehen und hatte besonders in den Vereinigten Staaten und im Vereinigten Königreich erheblichen Einfluss auf die zukünftige Entwicklung der Luftstreitkräfte und deren Taktik. In der 1928 aufgestellten Trenchard-Doktrin des britischen Luftmarschalls Hugh Trenchard wurde der offensive strategische Luftkrieg als Einsatzdoktrin der Royal Air Force in künftigen Kriegen gegen Industriestaaten festgelegt.

Trenchard-Doktrin – Wikipedia

Als Trenchard-Doktrin wird eine Doktrin der Royal Air Force (RAF) bezeichnet, nach der die Zerstörung der gegnerischen Rüstungsindustrie einschließlich der Transportwege zur Front mit Fernbombern der direkten Feldschlacht mit den gegnerischen Streitkräften vorzuziehen sei. Die Doktrin ist nach Hugh Trenchard benannt, der die RAF von 1919 bis 1929 kommandierte, und wurde ab Ende des Ersten Weltkriegs entwickelt. Zur Anwendung kam sie in abgewandelter Form mit der britischen Area Bombing Directive und dem Flächenbombardement deutscher Städte und Industriegebiete im Zweiten Weltkrieg.

Area Bombing Directive – Wikipedia

zur rechtlichen Situation siehe hier.

Aerial bombardment and international law - Wikipedia

Fazit: Flächenbombardements waren nach dem vor 1945 geltendem Kriegsvölkerrecht legal, es sei denn, die zu bombardierende Stadt war unverteidigt, also zu einer offenen Stadt erklärt worden.

Offene Stadt – Wikipedia

E-Periodica - "Offene Städte" im gegenwärtigen Kriege

Eindeutig verboten sind sie seit 1977

Protocol I - Wikipedia

Der Vergleich mit dem Holocaust verbietet sich. Er ist sachlich falsch.

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