Rein nach den technischen Spezifikationen hätte der Hersteller für den genannten Roller durchaus eine EU - Typengenehmigung sogar für 45 KM/h selber beantragen können zur Verwendung im Geltungsbereich der StVZO als Elektro-Kleinkraftrad .

Das wäre allerdings sehr teuer und aufwendig geworden , und als Endverbraucher müßtest Du viel Zeit , Geld und Beibringung der technischen Konstrulktionspläne aufbringen , wenn Du für das Teil im Rahmen eines kompletten Einzelgutachtens ( mit eigenem Erfolgsrisiko ) eine Typengenehmigung beantragen wolltest .

Da sage ich nur : VERGISS ES , denn so kommt schon die Frage , weswegen der Hersteller das nicht ( inzwischen ) selber gemacht hat für diese Baureihe .

Als "45-er" mit EU-Typengenehmigung / StVZO - Typenzulassung zahlst Du für grob "bauähnliche" Roller dann aber locker 4-stellig , wenn Du statt Bleiakkus dann noch Li-Ion haben willst .

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