Lt. Fragestellerbild eine sog. Feststation Hersteller Stabo Modell 9082-xf.

Kurzdatenübersicht: 80 schaltbare Kanäle 1-80 in Deutschland zulässig

Modulationsarten: AM, FM, SSB Kanal 1-40, nur FM 41-80 (im Kanalbereich 41-80 u.a. in Deutschland nur FM-Modulation zulässig)

WENN im techn. Originalzustand, dann normalerweise keine Lizenz-und Gebührenpflicht.

Wenn jedoch techn. Eingriffe/Veränderungen z.B. höhere Sendeleistung, Frequenzerweiterung usw. vorgenommen wurden (was im Bild natürlich nicht erkennbar) siehts anders aus:

Im Frequenzbereich 28-29,999 Mhz (10m Amateurfunkbereich) Sendebetrieb NUR für lizensierte Funkamateure zulässig. Nähere Infos dazu gerne auf entspr. Anfrage.

Ist der Sendebetrieb AUßERHALB des zulässigen CB-Funkfrequenzbereiches möglich, ist der Sendebetrieb GENERELL AUCH für lizensierte Funkamateure verboten.

Ob ggfs. der Frequenzbereich des Gerätes vom Fragesteller verändert wurde, kann letztlich nur auf einem Funkmeßplatz bzw. einem sog. Frequenzzähler konkret beurteilt werden. Das bloße Hereinhören in einzelne Kanäle um dies festzustellen, bringt wenig, weil u.a.

. auf zulässigen Kanälen je nach Wohnort ggfs. wenig oder gar keine andere Stationen hörbar sind

. das Hören ausländischer Stationen kein Indikator dafür ist, daß diese auf für sie zulässigen Frequenzen/Kanälen funken. In etlichen Ländern (u.a. Spanien, Italien, Russland usw.) scheren sich viele CB-Funker mit ihren Geräten "einen Dreck" um zulässige Frequenzen und funken deshalb leidenschaftlich gerne auf sog. "Exportfrequenzen".

U.a. in Deutschland kann dieser "Spaß" jedoch gewaltig nach hinten losgehen-speziell dann, wenn Funkstörungen auftreten und entspr. der Funkpeilwagen der Bundesnetzagentur aktiv wird.

Alles Vorstehende beruht auf eigener jahrzehnte langer Praxiserfahrung mit der Funktechnik und Innehalten div. Funklizenzen nach entspr. staatlichen Prüfungen.

Wenn diese Antwort hoffentlich weiterhilft, dann bitte mein Fleißbienchen (GRINS) nicht vergessen.

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