Hallo,

leider kennen wir weder die tatsächliche Situation der möglichen Zuwegungen zu dem Gebäude, nocht dessen Größe, noch dessen Besitztumsverhältnisse. ( kleines Einfamilienhaus, oder öffentliches Gebäude )

Bei einem kleinen, privaten EFH ist das öffentliche Interresse der Parkraumüberwachung in der Regel deutlich geringer angesiedelt, als bei größeren / öffentlichen Objekten und / oder beschilderten Rettungszufahrten.

Natürlich hatte Deine Fahrschule durchaus damit recht, "in der Regel" nicht vor abgesenkten Bordsteinkanten parken zu dürfen, aber ohne explizite Halte- / und Parkverbotsausweisung durch entsprechende Beschilderung werden die Ordnungskräfte zumindest bei privaten Wohnhäusern meist nur auf direkte Weisung des Eigentümers, Besitzers, oder Mieters hin aktiv.

Auch für Feuerwehr und Rettungsdienste ist in der Regel nur Handlung bei konkret in ihrer tatsächlichen Arbeitsausübung vorliegender Behinderung geboten.

LG, MZ

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