Wenn Du Deine erste Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hast , steht Dir außer der Findung einer neuen Berufsausbildung in diesem komplett anderen Metier nichts entgegen , auch noch eine andere Berufsausbildung ( betrieblich mit Ausbildungsvergütung durch den Betrieb ) nachzuschieben .

Bei staatlichen Fördermöglichkeiten betrieblich unvergüteter Folge- / oder Neuausbildungen müßte man sich / müßtest Du Dich entsprechend noch mal selbst individuell nachinformieren .

Als Hilfskraft kannst Du in nahezu jedem Gerwerk arbeiten , sofern da nicht bestimmte Betriebs- / und Gefahreneinweisungen zur Tätigkeitsaufnahme nötig wären . In vielen Gewerken reichen dazu ein paar Stunden bis wenige Tage im Zuge der Arbeitseinführung und etwaiger UVV - Auflagen .

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