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Antwort
Im Rahmen des sogenannten Hausrechtes darf das jeder Anbieter von Dienstleistungen nach wie vor individuell festlegen in den Beförderungs- / oder Dienstleistungsbedingungen .
Wenn Euer regionale Dienstleister hier "Maske" nach wie vor wünscht , kannst Du nichts dagegen machen außer Maske tragen beim Wunsch der Mitreise .
Soweit kurz und knapp , denn unerwünschte Diskussionsansätze bringen hierzu nichts . ( womit ich dann auch nicht zur Verfügung mehr im Thread stünde )