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Antwort
Ein Gebet kann ungültig werden, wenn es falsch ausgesprochen wird. Ayatollah Sistani sagt dazu folgendes:
Wenn jemand absichtlich oder aus schuldhafter Unwissenheit (al-jahl al-taqṣīrī) eines der Worte von Sūrat al-Ḥamd oder der anderen Sure nicht rezitiert, oder anstelle eines der Buchstaben einen anderen Buchstaben ausspricht - zum Beispiel statt 'ض', ذ' oder 'ز', oder er beachtet die fatḥah [ﹷ] und kasrah [ﹻ] der Worte nicht richtig, so dass seine Rezitation als falsch angesehen wird, oder er spricht nicht mit tashdīd [ﹽ] aus [wenn er es soll] - dann ist sein Gebet in diesen Fällen ungültig.
Als obligatorische Vorsichtsmaßnahme wäre es daher sinnvoll, wenn du die Zahnspange vor dem Gebet entfernst.