Eine Kaution muß man doch nicht "zurückzahlen" sondern für die Dauer der Mietzeit hinterlegen. Bei Auszug dann wird diese, wenn die Wohnung abgenommen wurde, zurück an Dich gezahlt.

Daher versteht man hier nicht das Problem oder Du hast es dehnbar und undurchsichtig beschrieben - man wird da nicht richtig schlau draus.

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