Antwort
Wenn deine 32-jährige Arbeitskollegin dir (17-jährig) sexuelle Handlungen anbietet oder durchführt, könnte sie sich strafbar machen. In Deutschland ist das gesetzliche Schutzalter 16 Jahre. Das bedeutet, dass sexuelle Handlungen zwischen einer Person über 21 Jahren und einer Person unter 16 Jahren strafrechtlich verfolgt werden können, selbst wenn die jüngere Person zugestimmt hat. In solchen Fällen können rechtliche Konsequenzen wie Anklagen wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen drohen, die zu schwerwiegenden persönlichen und beruflichen Problemen führen können. Aber nur wenn es raus kommt