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Antwort
NEIN; du brauchst keinen job nachzuweisen. eure beziehung hat den schweizer status - jetzt bitte festhalten - "konkubinat". ja, du bist eine konkubine. und da ihr ein gemeinsames kind habt, ist eure beziehung dem status 'Verheiratet" noch näher. allerdings muss dein partner ein schreiben aufsetzen bzw. entsprechende formulare ausfüllen, dass er für deinen aufenthalt finanziell bürgt und aufkommt.