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Antwort
Hallo,
sofern der Unternehmer kein Fremdpersonal zur Unterhaltsreinigung seiner Betriebsstätte engagiert hat, kann er diese Aufgaben durchaus legitim auch auf sein Personal deligieren. Eine angemessene Gefahrstoff- / und Arbeitsdurchführungsunterweisung ist durch den Arbeitgeber / seinen Sicherheitsverantwortlichen dabei allerdings stets zwingend vorgeschrieben.
In der "üblichen" Hirarchie trifft es dann nicht selten zu erst die Praktikanten, AzuBis oder Neueinsteiger.
LG, MZ