1. Es gibt kein Kleingewerbe sondern nur Gewerbe, alles was du machen kannst, ist von der Kleinunternehmerregelung § 19 UStG Gebrauch machen solange die Vorraussetzungen dafür erfüllt werden.
  2. Bei der Gewerbeanmeldung ist der vollständige Name anzugeben, eine andere Möglichkeit gibt es nicht.
  3. Du kannst dein Unternehmen nennen wie du willst, ist nur zwingend vorgeschrieben auf jeder Geschäftspost den Namen des Gewerbetreibenden anzugeben.

Werben darfst du mit deinem Fantasienamen allein, Auftrag, Rechnung und Lieferschein usw. müssen deinen Namen und den Sinn des Unternehmens enthalten. Zb. Firmenname Max und Moritz, auf der Geschäftspost :" Max und Moritz Spielwaren, Inhaber Max Mustermann". Bei der eigenen Internetseite und in sozialen Medien unterliegen deine geschäftlichen Seiten der Impressumspflicht, darin ist zwingend der Name des Gewerbetreibenden und seine ladungsfähige Anschrift anzugeben. Gleiches ist auch zwingender Bestandteil der Datenschutz Grundverordnung. .

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