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Antwort
In gewissen Grenzen darf die Motorleistung durchaus angehoben werden bei Kraftfahrzeugen , wenn damit nicht gleichzeitig eine signifikante Geschwindigkeiteserhöhung einher gehen soll , und die zugehörige Antriebs- / und Fahrwerkstechnik die höheren Drehmomente auch verkraftet .
So etwas will natürlich dann auch den Segen des TÜV im Rahmen einer entsprechenden Einzelabnahme bekommen , und bei 50 ccm - Quads wäre dann klassentypisch auch bei maximal 50 ccm Hubraum grundlegend das Maß aller Dinge weiter zementiert .
Mit mehr als 50 ccm wäre / würde es in dieser Fahrzeuggattung ansonsten eine andere Typenklasse mit Zulassungspflicht und "großem" Kennzeichen .