Das Bespucken gilt als Tätlichkeit, also als tätliche Beleidigung.

Eine DNA-Untersuchung schließe ich hier aufgrund der Bagatelle aus.

Allerdings ist Beleidigung ein Antragsdelikt.

Im Gegensatz zum Offizialdelikt, bei dem du keinerlei Einfluss darauf hast, dass die Staatsanwaltschaft Ermittlungen einleitet (Mord, Raub, räuberische Erpressung, räuberischer Diebstahl), musst du bei Antragsdelikten wie einfache Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch oder Beleidigung einen Strafantrag stellen.

Achtung: Ein Strafantrag ist etwas anderes als eine Strafanzeige.

Beim Strafantrag MUSS die Staatsanwaltschaft tätig werden.

Bei der Strafanzeige teilst du der Polizei lediglich mit, dass du etwas gesehen hast.

Beispiel: "Du zeigst an, dass um die Ecke jemand an den Baum pinkelt."

Dann entscheidet die Polizei über das weitere Vorgehen.

Oder du zeigst deinen Nachbarn wegen Ruhestörung an.

Dann entscheidet die Polizei über das weitere Vorgehen.

Willst du, dass die Person bestraft wird, musst du Strafantrag stellen.

Deshalb lass dich nicht abwimmeln von der Polizei, wenn die sagen, es sei keine Straftat.

Sobald du Strafantrag stellst, müssen sie es an die Staatsanwaltschaft leiten.

Diese ist die oberste Instanz aller Ermittlungsbehörden und gehört zur Exekutiven Gewalt.

Siehe auch:

https://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Prozess-in-Augsburg-Gericht-verurteilt-Auto-Spucker-zu-Geldstrafe-id31240192.html

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