Antwort
Theoretisch darfst Du das Auto deiner Eltern dann nur noch fahren, wenn Du mit einem Elternteil im Auto sitzt und dieses momentan nicht fahren kann (akuter Kreislaufzusammenbruch, Panikattacke o.ä.)
Praktisch bist Du trotzdem versichert, wenn Du deren Auto nimmst, nur dass im Falle deines Unfalles deine Eltern den "eingesparten Betrag" nachzahlen müssen, rückwirkend.