Antwort
Auf die Beweggründe werde ich nicht eingehen, obgleich ich diese nicht für ausreichend erachte.
Da du volljährig bist und die Vollzeitschulpflicht erfüllt hast, darfst du direkt im Sekretariat den Abmeldebogen unterschreiben. Es gibt keine Frist und danach bist du offiziell keine Schülerin mehr.