Antwort
Wenn du es freiwillig zulässt schon ja, ansonsten ist ein Durchsuchungsbeschluss oder Gefahr in Verzug notwendig.
Grundsätzlich darf die Polizei ein Handy nur mit Durchsuchungsbeschluss oder aber bei Gefahr im Verzug durchsuchen. Gefahr im Verzug liegt vor, wenn eine richterliche Entscheidung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann, ohne dass dadurch die Maßnahme gefährdet werden würde.
Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/darf-die-polizei-mein-handy-durchsuchen-223947.html
Mehr Infos gibts dazu wenn du die oben verlinkte Quelle anschaust. Da steht u.a. auch, ob du einen PIN nennen musst.