Hallo,

nein darfst du nicht.

Talar und Beffchen stehen unter dem Schutz des § 132a des StGB (Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen).

Ich zitiere aus dem Strafgesetzbuch:

(1) Wer unbefugt

1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt, 
2. die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,  
3.die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder 
4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt, 

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Selbst Pfarrer dürfen übrigens außerhalb des Gottesdienstes und bei Amtshandlungen den Talar nicht einfach so tragen. Das ist geregelt im Pfarrdienstrecht:

§ 36 Amtskleidung 1 Bei Gottesdiensten und Amtshandlungen wird die vorgeschriebene Amtskleidung getragen. 
2 Bei sonstigen Anlässen darf sie nur getragen werden, wenn dies dem Herkommen entspricht oder besonders angeordnet wird.


Liebe Grüße

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