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Wenn du einen Preisvorschlag machst und der VK ihn annimmt, ist ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen, den beide Seiten erfüllen müssen, heisst du musst zahlen, er muss liefern. Einseitig kündigen geht hier nicht. Wenn der VK auf Erfüllung besteht, musst du zahlen und dein VK hier scheint drauf zu bestehen