Hallo zusammen,

ich habe ein seltsames Hobby und würde mich als kleinen Smartphone-Junkie bezeichnen. Ich kaufe Smartphones und je nachdem, wie sie mir gefallen, behalte ich sie, verkaufe sie wieder oder tausche sie. Im Moment beziehe ich Bürgergeld wegen zwei Krankheiten, die ich leider auskurieren muss. 

Manchmal ist es natürlich so, dass ich ein wertvolleres Smartphone habe und mein Gegenüber ein weniger wertvolles Smartphone und entweder man einigt sich anders oder man zahlt die Differenz zum Artikel.

Also wenn mein Gerät 500€ wert ist und seins nur 200€, dann müsste er 300€ zahlen. Jetzt meine Frage, zählt das trotzdem als Einkommen? Ich verdiene mir ja keine goldene Nase damit oder, es bleibt am Ende immer eine 0 Rechnung übrig.

Man könnte es mit dem Tauschen von Pokemon Karten/Briefmarken vergleichen, nur eben mit Smartphones. Manchmal habe ich auch 5 Stück hier herumliegen und verkaufe sie dann allmählich, vorher natürlich gekauft, oft für mehr Geld als ich am Ende verkaufe. Zählt das als Privatverkauf, das soll man ja machen dürfen.

Wie wird das bei der Arge gehandhabt?

Viele Grüße

P.s. Kurzer Nachtrag, es handelt sich hierbei nicht darum, dass ich die neuesten iPhones oder dergleichen für 1500€ besitze. Oft geht es zum Beispiel um 200€ Outdoor-Smartphones oder 120€ China-Tablets ect. Das teuerste war ein 600€ Smartphone was ich am Ende für 400€ z.b. verkauft habe.