Im Islam werden die Sünden eines Menschen nur dann aufgeschrieben, wenn dieser das Alter der Rechenschaftspflicht erreicht hat. Dies geschieht erst ab Eintritt der Geschlechtsreife (z.B. der Samenerguss bei Jungen oder die Menstruation bei Mädchen).

In deiner Frage steht, du warst damals erst 7 oder 8 Jahre alt. Desweiteren war es keine Absicht von dir, als du auf den Qur'an tratst.

Kein Muslim bezweifelt, dass es Pflicht ist, das Buch Allahs zu respektieren, und die Gelehrten sind sich einig, dass derjenige, der es absichtlich falsch handhabt, ein Kafir ist. Gleichzeitig sagt Allah, dass derjenige, der unwissend oder vergesslich ist oder einen Fehler macht, keine Sünde begeht. 

Allah beschreibt die Gläubigen, welche pflegen zu sagen:

"'Unser Herr! Bestrafe uns nicht, wenn wir vergessen oder in Irrtum verfallen." [al-Baqarah 2:286]

Wer in einer Sache keinen freien Willen hat, wie z.B. jemand, der gezwungen wird, etwas zu tun, oder jemand, der schläft, dieser sündigt nicht, wenn er etwas sagt oder tut, was gegen den Islam verstößt. 

Du hast nichts getan, was gegen den Islam verstößt. Als der Qur'an fiel, geschah dies nicht durch irgendeine absichtliche Handlung deinerseits, also hast du nicht versäumt, ihn zu respektieren. Obwohl der Islam uns sagt, dass wir unsere Sünden bereuen und sie aufgeben sollen, warnt er uns gleichzeitig davor, auf waswaas (Einflüsterungen des Shaytan) hereinzufallen und an der Vergebung und Barmherzigkeit Allahs zu verzweifeln. 

Ich bitte Allah dir zu helfen, das zu tun, was Er liebt und was Ihm gefällt. Wā Allāhu 'alam; und Allah weiß es am besten.

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