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Antwort
Warum kannst Du nicht arbeiten , und was spricht gegen Anmeldung der Arbeit während des Bezuges öffentlicher Transferleistungen ?
150 Euro können auch im Transferleistungsbezug bei 10 Euro pro Stunde binnen 2 Tagen in Vollzeit erst mal verdient und gegen Quittung in BAR ausgezahlt werden .
Erst gegen Monatsende wird die leistungsgewährende Behörde dann neu abrechnen .