Wenn man unter Alkohol oder Drogeneinfluss Auto fährt, ist das sicher nicht mehr als fahrlässig zu werten und wenn man sich durchs Handy ablenkt, ist das ebenso keine Fahrlässigkeit mehr.

Die Definition von Fahrlässigkeit ist, wenn man trotz aller gebotener Vorsicht und Aufmerksamkeit einen Fehler macht. Schlimmstenfalls zb. bei gefährlicher Witterungslage nicht mit angepasster Geschwindigkeit fährt. Wer Versehentlich handelt, handelt fahrlässig.

Grob fahrlässig handelt, wer wieder besseren Wissens durch bewusstes Verhalten eine Reaktion in Kauf nimmt, die vorhersehbar eintreten könnte aber nicht eintreten muss. Das trifft auf die Handynutzung sowie zb. auf rüpelhaftes Verhalten und Raserei usw zu.

Wer bewusst einen Rauschzustand herstellt und dann Auto fährt, begeht eine Straftat die nur bewusst begangen sein kann und mindestens grob fahrlässig in Kauf genommen wurde, meist jedoch sogar bewusst begangen wurde.

Müdigkeit und Sekundenschlaf kann fahrlässig, grob fahrlässig und zb bei Überschreitung der Lenkzeiten für Lkw Fahrer sogar vorsätzlich sein.

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