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Antwort
Das ist nicht verwerflich und auch kein NoGo. Das bedarf auch weder einer Absprache noch einer Zustimmung des Partners.
Manche Dinge sollte man in einer Partnerschaft auch tatsächlich noch selbst entscheiden und bestimmen können.
Das wäre erst einer Abstimmung wert, wenn der GV hinter einer ausufernden SB zurückstehen würde. Dann stimmt was nicht und es besteht Redebedarf.