Das ist rechtlich nicht möglich!

Es gibt etwas, dass sich "Jugendschutzgesetz" nennt und an diese hat man sich zu halten, egal ob gesetzlicher Vormund oder Veranstalter/Gewerbetreibender.

Kino
Kinder und Jugendliche dürfen je nach Alter nur zu bestimmten Zeiten ins Kino. Außerdem dürfen sie nur solche Filme sehen, die für ihre Altersstufe freigegeben sind.
Kinder unter sechs Jahren dürfen nicht ins Kino, es sei denn, sie werden von einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person begleitet und der Film hat keine Altersbeschränkung oder ist ein als „Infoprogramm“ oder „Lehrprogramm“ bezeichneter Informations-, Instruktions- und Lehrfilm.
Kinder und Jugendliche ab sechs Jahren dürfen sich nur dann im Kino und bei sonstigen öffentlichen Filmveranstaltungen aufhalten, wenn die dort gezeigten Filme für ihre Altersstufe freigegeben sind ("ohne Altersbeschränkung", "ab sechs Jahren", "ab zwölf Jahren", "ab sechzehn Jahren") oder es sich um "als Infoprogramm oder Lehrprogramm gekennzeichnete" Informations-, Instruktions- oder Lehrfilme handelt. Filme ohne Alterskennzeichen dürfen Kindern und Jugendlichen nicht gezeigt werden.
Kinder zwischen sechs und 13 Jahren müssen bei Filmen, deren Vorführung erst nach 20.00 Uhr beendet ist, von einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person begleitet werden. Dies gilt auch dann, wenn der Film für ihre Altersstufe freigegeben ist. Dasselbe gilt für Jugendliche zwischen 14 und 15 Jahren für Filme, deren Vorführung erst nach 22.00 Uhr beendet ist, und für Jugendliche ab 16 Jahren für Filme, deren Vorführung erst nach 24.00 Uhr beendet ist.
Die Altersbeschränkungen gelten grundsätzlich auch, wenn Eltern oder Erziehungsbeauftragte Minderjährige begleiten. Eine Ausnahme ist, wenn Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren in Begleitung ihrer Eltern, anderer personensorgeberechtigter oder erziehungsbeauftragter Personen in einen Film gehen, der mit „Freigegeben ab zwölf Jahren“ gekennzeichnet ist.
Kinobetreiber*innen sind verpflichtet, diese Bestimmungen einzuhalten und, soweit erforderlich, das Alter von Kinogästen auch zu prüfen. Dies kann an der Kasse, im Vorführraum und, wenn erforderlich, auch während der Filmvorführung erfolgen. Außerdem sind die Bestimmungen in Bezug auf die Abgabe und den Konsum von Alkohol und Tabakwaren zu beachten und - sofern das Kino über eine Gastronomie verfügt - auch in Bezug auf Gaststätten.
Die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen sind deutlich sichtbar und gut lesbar auszuhängen und es ist auf die Alterskennzeichnung der Filme hinzuweisen.
Verstöße gegen die geltenden Bestimmungen können mit Geldbußen bis zu 50.000,- EURO sowie - in schweren Fällen - mit Geld- oder Haftstrafen geahndet werden.

Des weiteren...

Kino und öffentliche Filmvorführungen
Altersgruppe: 14-15 Jahre
Ihr jugendliches Kind darf sich im Kino (oder bei öffentlichen Filmvorführungen) aufhalten, wenn die dort gezeigten Filme für seine Altersstufe freigegeben sind (entweder "ohne Altersbeschränkung" / "ab 0 Jahren", "ab 6 Jahren" oder "ab 12 Jahren") oder wenn es sich um gekennzeichnete Informations-, Instruktions- oder Lehrfilme handelt. Bei Filmen, deren Vorführung erst nach 22.00 Uhr beendet ist, muss Ihr Kind von einer personensorgeberechtigten oder erziehungbeauftragten Person begleitet werden.

Abschnitt 3 Jugendschutz im Bereich der Medien ... § 11 Filmveranstaltungen

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