In den internationalen Beziehungen gilt nach der Charta der Vereinten Nationen das Gewaltverbot. Im Fall eines bewaffneten Angriffs im Sinne des Kriegsvölkerrechts besteht jedoch das Recht, ausnahmsweise einen gerechten Krieg zu führen, insbesondere zur Selbstverteidigung. Es liegt dann im Ermessen des UN-Sicherheitsrats, eine Bedrohung oder einen Bruch des Friedens oder eine Angriffshandlung festzustellen und daraufhin friedliche oder militärische Zwangsmaßnahmen zu verhängen.

Russland wird von diesen Staaten nicht angegriffen. Somit liegt kein Recht auf Selbstverteidigung vor.

Russland selber hat das geltende Kriegsvölkerrecht gebrochen mit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine.

Insofern dienen Waffenlieferungen an die Ukraine der Wiederherstellung des Rechts. Auch machen sie den Staat, der diese Waffenliefert, nicht zur Kriegspartei

( die Sowjetunion war ja weder im Koreakrieg noch in Vietnam Kriegspartei, trotz massiver Waffenlieferungen an Nordkorea bzw. Nordvietnam).

Somit nein, Russland hat kein Recht, diese Staaten anzugreifen.