Antwort
Eine Reservierung ist noch kein Kaufvertrag, davon kann man nicht zurücktreten, sondern nur die Reservierung aufheben.
Ein Kaufvertrag kommt durch gleichlautende Willenserklärung zustande. "ich nehme den Tisch für 100 €", "Ok, ich verkaufe Dir den Tisch für 100 €" damit ist ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag erwachsen.
Ein Kaufvertrag der Online geschlossen wurde unterliegt unter gewissen BEdingungen dem 14 tägigen Widerrufsrecht, nämlich dann, wenn er zb. online eingegangen wurde, es sich um einen Warenkauf handelt und es sich um ein Geschäft zwischen gewerblichen Verkäufer und Privatperson (b2c) handelt. Geschäfte zwischen zwei Händlern (b2b) oder Geschääfte zwischen Privatpersonen (c2c) unterliegen keinem gesetzlichen Widerrufsrecht.