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Wenn Du beim Händler gekauft hast, besteht Gewährleistungsanspruch auf den beschriebenen Fehler. Die Beweislastumkehr tritt nach 6 Monaten ein, danach wird es schwierig. Alles was innerhalb 6 Monaten an Schäden auftaucht und nicht normaler Verschleiß ist, ist durch die Gewährleistung gedeckt. Die gesetzliche Gewährleistungspflicht kann nicht ausgeschlossen werden, ausser es handelt sich um ein Bastelfahrzeug oder ähnliches