Antwort
Dein Gefühl trügt Dich in diesem Fall nicht , denn eine partnerschaftliche "Fernbeziehung" ergibt für einen Arbeitgeber aus sich heraus keine wichtige Begründung für eine Kündigung .
Eine Mitteilungspflicht für den AN gegenüber dem AG gibt es da nicht .
Sie muß da nur ihren grundlegenden Pflichten aus ihrem Arbeitsverhältnis weiterhin zuverlässig nachkommen .