Ja, soweit ich weiß, lässt man schon die Berührung der intimen (Geschlechts-) Teile als Zina gelten, Kondom hin oder her, das müsste auch zählen. Ich glaube du hast die Frage gestellt, weil Kondom ja dafür sorgt, dass sich die Geschlechtsteile nicht berühren, guter Punkt. Allerdings habe ich das mal mit dem Anfassen von Jemandem, der ein anderes Geschlecht hat verglichen. Da ist es auch schwer zu sagen, ich habe Sie/Ihn ja nur mit Handschuhen angefasst, wenn du verstehst, was ich meine.

Also ich habe dir hier leider nur einen Ansatz geben können, für einen Urteil wäre es gut, wenn du nicht Laien fragst, sondern evtl. einen Scheich oder Ähnlichen.