Ich kenne nur diese Prüfbescheinigungen, als begleiteter Fahrer führst Du das Fahrzeug ja auch nicht eigenverantwortlich, sondern der Begleiter. Das die Prüfbescheinigung nicht zum fahren berechtigt ist ja auch logisch, sie ist ja noch kein Führerschein.

Um sicher zu gehen frag doch einfach die nächste Polizeidienststelle, da ist auch sonntags jemand der dir Auskunft gibt. Musst ja nicht über die 112 anrufen, im Telefonbuch / Webseite steht auch die normale Telefonnummer

Sollte der Beamte bestätigen das du fahren darfst, notiere dir sicherheitshalber Name, Dienstgrad, Dienststelle und Uhrzeit, dann bist du auf der sicheren Seite und kannst dich auf ihn berufen

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