Wenn Du seit dem genannten Befristungsdatum in Deinem Arbeitsvertrag nicht mehr in diesem Unternehmen gearbeitet hast , und Deinerseits auch eine vom Unternehmen an Dich übergebene Vertragsverlängerung nicht von Dir anerkannt und unterschrieben wurde , endete Dein alter Vertrag damit automatisch durch erreichen des ursprünglichen Befristungsdatums .
Einseitig kann der Arbeitgeber Dir keine Vertragsverlängerung ohne Deine Zustimmung "aufdrücken" , wenn zuvor alle Normbedingungen für einen regulären Auslauf durch Befristung gegeben und eingehalten wurden .
Damit wäre ein komplett neuer Arbeitsvertrag zu schließen .
Zur Rückgabe etwaigen Firmeneigentums ( Werkzeuge , Arbeitskleidung Werksausweise , Schlüssel etc. ) bleibst Du dann natürlich nun gemäß Deines alten Vertrages verpflichtet .
Von konkludentem Verhalten hinsichtlich des Fortbestehens oder der Neueingehung eines Vertrages könnte man nur sprechen , wenn der Arbeitgeber wissentlich trotz Ablauf der Befristung weiter zur Beschäftigung einteilte / einzitierte , und der Arbeitnehmer dieser Einbestellung genauso wissentlich dann folgte .
Bei einem unbefristeten Anschluß-Beschäftigungsverhältnis ( eigenständiger Vertrag ) gelten abseits etwaiger Probezeitvereinbarungen oder Tarif- oder Einzelvertraglich abweichender Vereinbarungen 4 Wochen Kündigungsfrist zum 15. oder Ende eines Monats .
Sollte es durch konkludentes Verhalten tatsächlich zu einer erneut befristeten Verlängerung des Altvertrages gekommen sein , so gälten die Kündigungsfristen in dem ursprünglichen Vertrag , bzw. die Regelungen in einem zwischenzeitlich bereits vorgelegten Verlängerungsvertrag . ( sofern dort von gesetzlichen Grundlagen abgewichen wurde . )
Bei befristeten Verträgen müßte abseits von Probezeitsregelungen ein einseitiges Kündigungsrecht vereinbart worden sein , damit ordentlich vor Ablauf der ( neuen ) Befristung einseitig gekündigt werden könnte .