Antwort
Klar kannst du das. Musst halt für den Tag Urlaub beantragen und dies aber bitte Rechtzeitig. In Punkto Urlaub ist es in den Betrieben recht unterschiedlich. Bei vielen musst du am Anfang des Jahres deine Urlaubswünsche in einem Plan eintragen und der entsprechende Vorgesetzte entscheidet dann darüber ob diesen Wünschen entsprochen werden kann oder nicht. Also wenn du zum Beispiel am Mittwoch Geburtstag hast, solltest du mit dem Urlaubswunsch nicht bis am Dienstag warten. Klar geht da schon mal kurzfristig etwas, kommt auf den Betrieb an in dem du arbeitest. Nur einen Anspruch darauf hast du nicht, denn laut Gesetz ist ein Geburtstag der auf einen regulären Arbeitstag fällt auch als regulärer Arbeitstag zu sehen.