Moin, ich beende im April mein Studium in im Bundesland A. Aus familiären Gründen möchte ich jedoch schnellstmöglich zur LaPo des Bundeslandes B wechseln. Die Frage die ich mir jetzt stelle ist, ob ich direkt nachdem Studium das Bundesland wechseln kann ( natürlich mit einen Gleichwertigen Tauschpartner)?
Zudem werde ich auch nicht ganz schlau, ob ich eine Mindestdienszeiz in BL A dienen muss, um meine Bezüge nicht zurückzahlen zu müssen oder ob ich gar nichts zurück zahlen muss, wenn ich eben gleich einen gleichwertigen Tauschpartner habe, welcher mich somit 1:1 ersetzen würde.