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Ich würde es dir nicht empfehlen, außer du hast die produzenten ausdrücklich um erlaubnis gefragt, ansonsten ist das ein NOGO... ich zitiere: Um gemeinfrei zu sein, muss der Urheber siebzig Jahre tot sein. Das ist die Grundregel. Aber auch hier gibt es zu beachten: Interpreten, Plattenfirmen und so weiter haben noch einmal eigene Rechte an der Aufnahme. Da ich denke, dass das nicht der fall mit den 70 jahren ist, rate ich dir davon ab;)
Ich hoffe, dass ich dir damit helfen konnte:-)