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Antwort
Erstmal mit der Versicherung sprechen, denn bei Glasschäden gilt häufig keine freie Werkstattwahl.
Außerdem gilt grundsätzlich, bei jedem Versicherungsfall: erst Deckungszusage einholen, dann in Anspruch nehmen.
Bei telefonischer Zusage immer Namen, Abteilung, Datum, Uhrzeit und Telefonnummer mit notieren. Die telefonische Deckungszusage ist verbindlich.