Ja, musst Du.
1. Ist ein Kaufvertrag ein verbindliches Rechtsgeschäft
2. Ist dem Optiker Aufwand und Kosten für eine individuelle Fertigung entstanden die du als Vertragspartner selbstverständlich mindestens tragen musst.  Räumt der Optiker dir einen Wiederruf ein, so kann er neben dem Aufwand und den entstandenen Kosten auch Schadensersatz für entgangenen Gewinn verlangen.
3. Wenn der Verkäufer tatsächlich einen Wucherpreis verlangt verstößt der Vertrag gegen die guten Sitten und ist auf dem Rechtsweg anfechtbar.  Allerdings sollte dir bewusst sein,  dass eine Brille durchaus 2.000 EUR oder mehr kosten darf ohne gegen gute Sitten zu verstoßen.  Gute Gläser und ein ordentliches Gestell, vom Fachmann für dich eingeschliffen, vorher beraten und individuell auf deine Bedürfnisse und deinen Geschmack zugeschnitten kostet nunmal etwas mehr als die Brille von der Stange ohne oder mit Beratung durch Mindestlohn Optiker der Billigketten  mit minderwertigen Gläsern.