Das Nachfolgende in Stichworten, welche hoffentlich weiterhelfen (als Flugscheininhaber für Flugzeuge und Hubschrauber)

Scheinwerfer

Haben u.a. Flugzeuge (Landescheinwerfer) Diese müssen lt. IFR-Regularien u.a. unter 7000ft und natürlich während des Landeanflugs - speziell während der Nacht - eingeschaltet sein.

Hauptgrund ist weniger die Orientierung für die Piloten selbst, als vielmehr Erkennung für andere Luftfahrzeuge (wie auch die übrigen Positionslichter)

Orientierung während der Dunkelheit beim Fliegen

Entweder mit VFR (Sichtflugregeln) per Nacht ...sog. Night-VFR oder

Instrumentenflug (IFR)

Beide Verfahren hier ausführlich zu erläutern, sprengt den GF-Antwortrahmen um einiges. In Kurzform die Erläuterung für IFR:

. erfolgt ohne zwingende Sicht nach außen. Die Orientierung erfolgt ausschließlich nach den Instrumenten (u.a. Höhenmesser, Geschwindigkeitsmesser, VOR-Anzeigen, DME-Anzeige)

Wobei auch vielfach nach GPS geflogen wird.

. bei IFR-Flügen werden ALLE einzuhaltenden Parameter (Höhe, Geschwindigkeit, Steig-bzw. Sinkrate ENTWEDER

nach jeweils veröffentlichten Standard IFR-Flugrouten usw.

ODER

nach den Vorgaben der jeweiligen Radarleitstellen vorgegeben, wobei in der Praxis gewissermaßen eine Mischung BEIDER Komponenten existiert.

Praktisch sämtliche Passagierflüge erfolgen i.d.R. nach Instrumentenflugregeln, u.a. weil hier die Flugzeuge im jeweiligen Luftraum lt. allgemeiner Auffassung effektiver gestaffelt werden können.

Eine hier zu lesende Antwort nach der Sichtflüge nur am Tage bis zur Flughöhe von 450m erfolgen darf/kann, ist DEFINITIV FALSCH!

Flüge nach Sichtflugregeln (VFR) können je nach Wetterlage (u.a. Höhe der Wolkendecke, Sichtflugweite usw) bis zu einer Höhe von 20.000ft (ca. 6.000m)

(Wobei das Luftfahrzeug dann jedoch entweder eine Druckkabine oder andere Bordeinrichtungen haben sollte, um z.B. dem Sauerstoffmangel der Besatzung vorzubeugen)

UND AUCH

während der Nacht (30min VOR und 30min NACH Sonnenuntergang am jeweiligen Ort)

erfolgen.

Ab 20.000ft. und höher MUSS nach IFR-Regeln geflogen werden.

Ungeachtet dessen:

. spätestens ab 10.000ft beginnt der kontrollierte Luftraum (z.B. airspace Charlie)

. kann der Beginn des kontrollierten Luftraums (kein Einflug ohne vorherige Freigabe) auch weitaus niedriger liegen. Weshalb sich der Pilot tunlichst VOR Flugantritt entsprechend informieren sollte.

Richtig ist hingegen: Der Sinkflug durch die Wolken

a. sollte der Pilot das Blindflugverfahren SICHER beherrschen

b. eigenmächtig kreuzgefährlich, weil hier durchaus dabei Luftfahrthindernisse (Berge, hohe Masten etc..) ohne Chance der rechtzeitigen Erkennung berührt werden können.

Ausnahme: die Radarleitstelle gibt in solchen Fällen sowohl Steuerkurs (Heading) als auch die Sinkrate (rate of descent) vor an welche man sich dann TUNLICHST halten soll. In derartigen Fällen wird der Pilot durch die Radarleitstelle auf Luftstraßen gelenkt, wo derartige "Feindberührungen" ausgeschlossen sind.

Um es abschließend DEUTLICH zu wiederholen: u.a. sog. Schönwetterpiloten sollten OHNE entspr. Erfahrung bzw. Freigabe den mutwilligen Flug durch die Wolken tunlichst unterlassen. Sie verlieren die räumliche Orientierung über z.B. den jeweiligen Flugzustand schneller als sie es realisieren.

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