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Antwort
Bitte sag mir du hast es noch nicht gebrochen
der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wen das Erbrechen überkommt, der muss (vom Fasten) nichts nachholen. Und wer absichtlich erbricht, der muss nachholen.“ At Tirmidi 720,
Schaikh Al-Islam sagte in „Al-Fatawa“ (25/266): „Was das Erbrechen betrifft, so bricht man (automatisch) das Fasten, wenn man absichtlich erbricht. Und wenn einen das Erbrechen überkommt, dann ist das Fasten (weiterhin) gültig.“.
https://islamqa.info/ge/answers/38579/wenn-einen-das-erbrechen-uberkommt-und-etwas-vom-erbrochenen-unbeabsichtigt-zuruck-in-den-magen-gelangt-dann-wird-das-fasten-nicht-ungultig