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Antwort
Es ist völlig gerechtfertigt. Es gibt etwas, dass sich "Jugendschutzgesetz" schreit. In der Öffentlichkeit für Gastronomen/Veranstalter bindend. Zuhause in den eigenen vier Wänden von den Eltern (mehr oder weniger) zu befolgen. Wenn diese dem nicht nachkommen, kann natürlich das Jugendamt eingeschaltet werden, was in solchen Fällen jedoch eher weniger vorkommt.