Antwort
Das muss ggf. "nachkorrigiert" werden.
Wenn es um die Frage der anfallenden Kosten geht, muss erst mal einwandfrei nachgewiesen werden, dass das auch ein Kunstfehler war/ist.
Es ist i.d.R. erst mal ein Gespräch mit den Verantwortlichen Ärzten zu führen und genau zu klären, wie das passieren konnte.
Falls dann wirklich erbrachtes menschliches Verschulden erwiesen ist, kann man über weitere womögliche juristische Schritte nachdenken.
Privat und alleine das "durchzuboxen' wird relativ schwierig bis unmöglich sein. Es gibt medizinische Sachverständige, die sich mit solchen Dingen befassen.