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Antwort
- ja, gewerblicher Handel mit gebrauchten Waren unterliegt der Differenzbesteuerung. Darüber hinaus sind die Gewinne Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, und unterliegen der Einkommenssteuerpflicht
- Ja, dazu ist die Anmeldung eines Gewerbes erforderlich. Was in Deinem Alter aber nicht ganz einfach ist. Du benötigst dazu die Aufhebung der eingeschränkten Geschäftsfähigkeit durch ein Familiengericht. Oder Du wartest einfach, bis Du aus Altersgründen nicht mehr beschränkt geschäftsfähig bist.