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Antwort
Nach geltendem EU - Fahrerlaubnisrecht müßte Tschechien eine im EU-Ausland erworbene Fahrerlaubnis nicht anerkennen , wenn Du im ausstellenden Staat keinen Wohnsitz über mindestens 360 Tagen Fortbestand mit mindestens 180 Tagen Aufenthaltsbeleg nachweisen könntest .
In Tschechien müßte es aber auch Fahrschulen mit deutschsprachigem Lehrmaterial und Fragebögen geben .